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Sehr geehrte Orgelfreunde!

Sie können dazu beitragen, dass „Orgelbau und Orgelmusik“ zum „Immateriellen Kulturerbe der Menschheit“ wird! Geben Sie uns Ihr persönliches Votum bis zum 15. März!

Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat im Jahre 2014 „Orgelbau und Orgelmusik“ in das neu aufgestellte „Deutsche Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes“ durch Eintrag bei der deutschen Sektion der UNESCO in Berlin aufgenommen. Im Dezember 2015 hat sie dieses Projekt bei der Zentrale der UNESCO in Paris zur Aufnahme in die „Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit“ nominiert. Der Antrag wurde von der Vereinigung der Orgelsachverständigen Deutschlands (VOD), Karlsruhe, verfasst, die nun dessen Novellierung unter dem Titel „Organ Craftsmanship and Music“ für die UNESCO vorbereitet.

Darüber können Sie sich auf folgenden Internet-Seiten informieren:

https://www.unesco.de/kultur/immaterielles-kulturerbe/bundesweites-verzeichnis/eintrag/orgelbau-und-orgelmusik.html
http://www.gdo.de/aktuelles/aktuelles-detail/article/orgelbau-und-orgelmusik-immaterielles-kulturerbe-1.html
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Pressemitteilungen/BPA/2015/12/2015-12-04-bkm-sieben-kulturformen.html
http://www.katholisch.de/aktuelles/aktuelle-artikel/uberirdisch-und-in-gewisser-weise-entruckt

Werden „Organ Craftsmanship and Music“ in die „Representative List of the Intangible Cultural Heritage of Humanity“ der UNESCO aufgenommen, bedeutet das für alle Organisten, haupt- wie nebenamtliche, Orgelbauer und Orgelsachverständigen, dass ihre Arbeit in einem neuen Licht gesehen wird und ihre Interessen um die Orgel neu zu bewerten sind.

Sofern Sie einen Beitrag zum möglichen Gelingen des Prozesses leisten möchten, können Sie dies wie folgt tun:

Flankieren Sie den Antrag, indem Sie ein persönliches Votum abgeben, warum „Orgelbau und Orgelmusik“ in die „Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit“ aufgenommen werden soll. Dieses kurze Statement kann bspw. so aussehen:

Ich unterstütze den Antrag zur Aufnahmen von „Organ Craftsmanship and Music“ in die „Representative List of the Intangible Cultural Heritage of Humanity“ der UNESCO. [evtl. Begründung].

Ihr Name, Titel [Orgelbaumeister, Orgelbauer, Organist, Kantor, Kirchenmusiker, Orgelsachverständiger oder anderes], Werkstatt oder Kirche oder Konzerthalle etc. in [Ort]. Wichtig ist, dass in jedem Fall der Name und der Wohn- oder Dienstort dabei stehen.

Die Stellungnahmen werden gesammelt und dem Antrag beigefügt, denn sie sind als Zeichen der Unterstützung aus der breiten Gesellschaft von Bedeutung. Dies gilt sowohl für Bürger der Bundesrepublik Deutschland als auch anderer Staaten auf der Welt.

Senden Sie dieses Votum bitte bis zum 15. März 2016 an folgende E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Für Ihre Mühen und Ihre Unterstützung „pro organo“ bedankt sich herzlich im Namen der Vereinigung der Orgelsachverständigen Deutschlands (VOD) Prof. Dr. Michael G. Kaufmann, Karlsruhe